Der Verein führt den Namen Heimatverein Schöpstal e.V. (HVS) und ist in das Vereinsregister unter Nr. VR 6524 eingetragen.Der Sitz des HVS ist Schöpstal. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck des Vereins ist es Heimatverbundenheit und Heimatschutz zu fördern, indem Wissen über Heimatgeschichte, Landschaftsschutz, Denkmalpflege und Ortsgestaltung vermittelt bzw. verbreitet wird und zu aktiver Mitarbeit in diesen Bereichen beiträgt. Geschichtskenntnisse vermitteln und tätige Heimatverbundenheit, sowie Pflege von Traditionen und Brauchtum werden Aufgaben des Vereins sein. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Vorträge, Exkursionen, Gesprächsrunden, Veröffentlichungen in Zeitungen und Broschüren, Einsätze praktischer Denkmalspflege, aber auch Mitgestaltung von Dorffesten u.ä. Veranstaltungen dienen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Der HVS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des HVS. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der HVS ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod einer natürlichen bzw. Erlöschen einer juristischen Person, durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet nach Anhörung der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.
Die Höhe der Beiträge wird durch den Vorstand festgelegt und durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Der Beitrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres fällig. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt zu zahlen.
Organe des Vereins sind
-die Mitgliederversammlung und
-der Vorstand
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitgliederhauptversammlung stattzufinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird. Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen. In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20% der Vereinsmitglieder anwesend sind. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Eine geheime Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder verlangt werden. Veränderungen des Vereinszwecks oder der Satzung, sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand besteht aus
-dem Vorsitzenden
-dem 1. Stellvertreter
-dem 2. Stellvertreter und
-dem Schatzmeister
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist eine Zuwahl möglich. Der Vorstand fasst in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Über Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand plant und koordiniert die jährlichen Aufgaben. Er hat das Recht, zur Erfüllung der Aufgaben zeitweilige Arbeitsgruppen zu ernennen. Gleichzeitig organisiert er die Zusammenarbeit mit allen Partnern des Vereins. Jährlich wird durch ihn eine Mitgliederhauptversammlung einberufen. Der Vorstand ist seinen Mitgliedern rechenschaftspflichtig, auch über den Finanzbericht.
Über Gelder und Sachwerte ist genauestens Buch zu führen. Sie dürfen nur für vereindienliche Zwecke verwendet werden. Aus Veranstaltungen und Festlichkeiten sind entsprechende Einnahmen anzustreben.
Die Ausgaben sind für Material und Arbeitsleistungen, Werbematerial, Bürobedarf und Postgebühren, sowie zur Erhaltung und Sanierung von Denkmalen und die entsprechenden Recherchen zu nutzen. Arbeitseinsätze zu Schwerpunkten können in Absprache mit dem Vorstand vergütet werden. Aufwendungen werden erstattet.
In der Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 4 Jahren zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Schulförderverein Schöpstal e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur ideellen und finanziellen Förderung der Erziehung und Bildung an der Grundschule Schöpstal.